EnEV ab 2016
04.01.2016

Mit Wärmepumpen die verschärften Anforderungen problemlos meistern

Als wesentliches Instrument der deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik legt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die baulichen und heizungstechnischen Anforderungen für einen effizienten Betriebsenergiebedarf von Bauprojekten fest. U. a. werden in der EnEV auch die grundsätzlichen Bestimmungen zum Energieausweis, der Gebäude anhand von Effizienzklassen energetisch bewertet, geregelt. Die aktuelle Fassung der EnEV wurde zum 01. Mai 2014 wirksam und brachte bereits gegenüber ihrer Vorgängerversion von 2009 wichtige Änderungen mit sich. Ab dem 01. Januar 2016 werden erneut Verschärfungen in Bezug auf die energetischen Anforderungen von Neubauten wirksam.

Die Energieeinsparverordnung regelt u. a., wie viel Primärenergie pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) ein neu errichtetes Gebäude im Höchstfall für Heizung, Lüftung, Kühlung sowie Trinkwassererwärmung verbrauchen darf. Ab 2016 müssen neue Wohnbauten, Bürogebäude sowie bestimmte Betriebsgebäude mit 25 % weniger Primärenergie auskommen, um den Bestimmungen der EnEV zu genügen. Die Energie für Heizung und Trinkwasser des spezifischen Gebäudes muss also entsprechend effizienter zur Verfügung gestellt werden.

Nun ließe sich beispielsweise durch Maßnahmen wie einer umfangreichen Dämmung oder einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung und zusätzlichem solarem Anteil an der Heizenergie-Bereitung der Primärenergiebedarf senken. Dabei handelt es sich jedoch um aufwendige und teure Vorhaben. Alleine durch den Einsatz einer Wärmepumpe ist es möglich, selbst ohne kostenintensive Dämmmaßnahmen oder weitere Zusatztechnik die gesetzlichen Energieeinspar-Erfordernisse ab 2016 zu erfüllen.

Das liegt neben dem allgemein hohen Wirkungsgrad nicht zuletzt am immer weiter zunehmenden Anteil regenerativ erzeugten Stroms für den Betrieb der Wärmepumpe. Dabei sinkt der Primärenergiefaktor (PEF), der den nicht-regenerativen Anteil für die Erzeugung des Stroms angibt. Liegt er derzeit noch bei 2,4, wird er ab dem 01. Januar 2016 mit 1,8 angegeben werden. Der PEF hat in Zusammenhang mit der Jahresarbeitszahl (JAZ) einer Wärmepumpe unmittelbaren Einfluss auf den Primärenergieverbrauch. Somit haben Bauherren mit Wärmepumpen-Technologie die Möglichkeit, sogar über die Anforderungen der EnEV ab 2016 hinaus, zukunftssichere und nachhaltige Lösungen für die Beheizung, Warmwasserbereitung und Kühlung Ihrer Neubauten zu erreichen. Derartige Bauten mit Wärmepumpen erreichen auch die besten Gebäudeeffizienzklassen von A bzw. A+. SmartHeat-Wärmepumpen bieten hierbei Lösungen für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete.

Ausführliche Informationen zum Thema Energieeinsparverordnung erhalten Sie im „Ratgeber Energieeinsparverordnung (EnEV)“ des Bundesverbands Wärmepumpe e. V. (BWP).


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