Wichtige Änderungen beim Marktanreizprogramm
22.08.2017

Keine nachträgliche Antragstellung in der Basisförderung ab 2018

Nach aktueller Bekanntgabe des Bundeswirtschaftsministeriums, wird es zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung bezüglich der Antragsverfahren für die BAFA-Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP) geben:

Ab 2018 gilt generell das zweistufige Antragsverfahren für alle Anlagen, die 2018 in Betrieb gehen. Damit wird die nachträgliche Antragstellung für nicht-gewerbliche Antragsteller in der Basisförderung zum Jahresende abgeschafft!

Hintergrund dieser Änderung ist, dass das Ministerium plant, die gesamte Förderlandschaft zu vereinfachen. Dies beinhaltet u.a. auch die Vereinheitlichung der Antragsverfahren.

Für alle Anlagen, die bis zum 31.12.2017 in Betrieb genommen werden, kann noch nach dem bisherigen Verfahren eine Förderung beantragt werden – also im Anschluss an die Inbetriebnahme. Die Neunmonatsfrist ist aber weiterhin einzuhalten. Das einstufige Antragsverfahren läuft damit am 30.09.2018 vollständig aus.

Alle Anlagen, die ab dem 01.01.2018 in Betrieb genommen werden, unterliegen somit dem zweistufigen Antragsverfahren. Für sie muss also ausnahmslos vor der Auftragsvergabe der Förderantrag gestellt werden (analog zur Innovationsförderung)!

Zu beachten ist also, dass Projekte, bei denen vor Auftragsvergabe kein Förderantrag gestellt wurde, unbedingt bis 31.12.2017 in Betrieb genommen werden müssen, um die Förderfähigkeit nicht zu verlieren!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die SmartHeat Deutschland GmbH für die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen keine Haftung übernimmt.


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