Neue Richtlinien der BAFA-Förderung
31.01.2020

45% Förderung möglich

Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung größer als 50 kW sowie allen weiteren Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung größer als 100 kW (Erdwärme, Wasser, sonstige Wärmequellen) kann die Förderfähigkeit nun auch auf Basis von Herstellerdaten im Rahmen des Antragsverfahrens nachgewiesen werden – ohne Aufnahme in die Anlagenlisten des BAFA. In diesem Fall muss bei der Antragstellung über das Online-Antragsformular unter »Hersteller« der Platzhalter »Sonstiges & Sonderbauformen« ausgewählt werden. Details können in den Richtlinien der BAFA nachgelesen werden.


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