Fördermittel für Wärmepumpen nutzen!
Jetzt erst recht: bessere Förderung 2020
Vielfältige Möglichkeiten

Die Möglichkeiten finanzieller Unterstützungen für den Einsatz von Wärmepumpen im Neubau wie in Sanierungsprojekten sind außerordentlich vielfältig. Bundesweit gibt es insgesamt einige hundert Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten oder für günstige Kredite bei der Errichtung von Wärmepumpenanlagen.
Diese Unterstützungen gehen einerseits von staatlicher Seite aus, andererseits gibt es ebenso eine Reihe regionaler bzw. kommunaler Fördermöglichkeiten. Außerdem können Baumaßnahmen unter Wärmepumpen-Beteiligung oft mit günstigen Krediten finanziert werden.
Oft sind diese Möglichkeiten sogar kombinierbar. So steht für viele Anwendungsfälle ein äußerst lukrativer Mix an Zuschuss- und Kreditmöglichkeiten bei der Umsetzung von Wärmepumpen-Projekten zur Verfügung. Gerade das Jahr 2020 hält einige Neuerungen in Sachen Förderung bereit. Alle Angaben bitten wir als unverbindliche Indikationen zu betrachten, aktuelle Förderbedingungen erhalten Sie immer beim Fördermittelgeber.
BEG ab 2021: Vieles wird einfacher
Ab 2021 löst die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ als wesentlicher Bestandteil des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 die bis dahin gültigen Förderprogramme der Bundesregierung, darunter auch das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP), ab. Damit wird speziell für die Förderung des Einsatzes von Wärmepumpen in der Gebäudesanierung vieles einfacher, einheitlicher und zeitgemäßer.
So können mit nur einem einzigen Antrag, der wahlweise bei einem der Förderinstitutionen (BAFA oder KfW) eingereicht wird, alle verfügbaren Förderangebote in Anspruch genommen werden. Der Zugang zu den Angeboten Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung sowie Baubegleitung wird so wesentlich einfacher.
Wohngebäude werden hinsichtlich ihrer Förderbedingungen nun genau so wie Nichtwohngebäude bewertet. Außerdem wird jeder Fördertatbestand ab 2021 als Zuschuss- und als Kreditförderung möglich sein. Bislang war dies jeweils nur teilweise möglich.
Das stufenweise Sanieren im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit dem Ziel einer Vollsanierung wird künftig besser belohnt. Damit können Kostenvorteile bei einer schrittweisen Sanierung voll ausgeschöpft und zusätzlich maximal gefördert werden. Eigenständig gefördert werden mit dem BEG außerdem verbrauchsoptimierende Digitalisierungsmaßnahmen, wie das Efficiency Smart Home.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite mit den häufigen Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Günstige Kredite durch die KfW
Neben dem BAFA fördert auch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch günstige Kredite Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. bestimmte innovative Projekte zur Umweltentlastung. Die wichtigsten Programme finden Sie auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass nur einige KfW-Programme mit der BAFA-Förderung kumulierbar sind.
Zielgruppe:
KMU, Kommunen, Privatpersonen
Voraussetzungen:
- Groß-Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW (mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen)
- Mindest-JAZ: 3,8 (hier gibt es derzeit noch kein normiertes Verfahren)
- deswegen folgenden Maßnahmen:
- automatische Fernauslese und Speicherung der für die Ermittlung der Jahresarbeitszahl erforderlichen Messwerte
- kontinuierliche Überwachung der Arbeitszahl während des Betriebs für ein zeitnahes Erkennen von Optimierungsbedarf durch den Betreiber
- Nachweis der Installation duch Rechnungen und Fachunternehmererklärung
Das erwartet Sie:
- Darlehen zu besonders günstigen Konditionen
- Tilgungszuschuss: 80 € je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10 000 € und höchstens 50 000 € je Einzelanlage
NEU seit dem 01.01.2016: Der Förderbetrag wird um 20% aufgestockt, wenn die geförderte Wärmepumpe einen ineffizienten fossilen Wärmeerzeuger (Öl/Gas; nicht Brennwert, Brennstoffzelle oder KWK) ersetzt.
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank BEVOR Sie investieren.
Weitere Informationen:
- Merkblatt: Erneuerbare Energien (Stand: 01.01.2022)
Zielgruppe:
künftige Bauherren oder Ersterwerber
Voraussetzungen:
- Bau oder Erwerb eines KfW-Effizienzhaus 55 oder besser
- die Erweiterung bestehender Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
- der Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude zu Wohngebäuden
Das erwartet Sie:
- Darlehen von bis zu 120.000 €/ Wohneinheit zu besonders günstigen Konditionen
- Tilgungszuschuss bis zu 25 Prozent der Darlehenssumme
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie bauen oder kaufen bei Ihrer Hausbank.
Das Programm 153 ist mit der BAFA-Förderung uneingeschränkt kumulierbar.
Weitere Informationen:
- Merkblatt: Energieeffizient Bauen (gültig ab 24.01.2020)
- Anlage: Technische Mindestanforderungen (gültig ab 01.01.2020)
- Anlage: Liste der förderfähigen Maßnahmen (gültig ab 01.01.2020)
Zielgruppe:
Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von Ein-und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden (www.energie-effizienz-experten.de).
Gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Voraussetzungen:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
- Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
- Auch für Mieter möglich mit Zustimmung des Vermieters
- Gilt nicht für Ferien-/ Wochenendhäuser
Das erwartet Sie:
Zuschuss von bis zu 48.000 Euro/ Wohneinheit oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen
NEU ab Januar 2020:
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.
Weitere Informationen:
- Merkblatt: Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (gültig ab 24.01.2020)
- Anlage: Technische Mindestanforderungen (gültig ab 01.01.2020)
- Anlage: Liste der förderfähigen Maßnahmen (gültig ab 01.01.2020)
Zielgruppe:
Eigentümer von Wohngebäuden (Bauantrag/ Bauanzeige wurde vor dem 01.02.2002 gestellt), die eine Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 oder besser vorhaben oder Einzewlmaßnahmen planen
Voraussetzungen:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
- Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
- Auch für Mieter möglich mit Zustimmung des Vermieters
- Gilt nicht für Ferien-/ Wochenendhäuser
- Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsarbeiten, auch Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen möglich. Z. B.:
- Austausch der Heizung oder Optimierung der Wärmeverteilung (Achtung, hier wird die Wärmepumpe nur dann gefördert, wenn sie in Ergänzung zu fossiler Brennwerttechnologie eingebaut wird),
- Wärmedämmung der Wände,
- Wärmedämmung der Dachflächen,
- Wärmedämmung der Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren,
- Einbau einer Lüftungsanlage,
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Das erwartet Sie:
- Darlehen von bis zu 120.000 €/ Wohneinheit zu besonders günstigen Konditionen bei Komplettsanierung oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Bis zu 40 % Tilgungszuschuss (bei Komplettsanierung bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss)
- Finanzierung aller energetischen Maßnahmen, die Ihr Haus zum KfW-Effizienzhaus machen. Z. B.:
- Heizungsaustausch oder Optimierung der Wärmeverteilung (Achtung, hier wird die Wärmepumpe nur dann gefördert, wenn sie in Ergänzung zu fossiler Brennwerttechnologie eingebaut wird)
- Wärmedämmung der Wände, Dachflächen, Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster und Außentüren von beheizten Räumen,
- Einbau einer Lüftungsanlage,
- anfallende Baunebenkosten (wie z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung),
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
NEU ab 24.01.2020:
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.
Weitere Informationen:
- Merkblatt: Energieeffizient Sanieren - Kredit (Stand 24.01.2020)
- Anlage: Technische Mindestanforderungen (gültig ab 01.01.2020)
- Anlage: Liste der förderfähigen Maßnahmen (gültig ab 01.01.2020)
Zielgruppe:
Eigentümer von Wohngebäuden (Bauantrag/ Bauanzeige wurde vor dem 01.02.2002 gestellt), die nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen möchten
Voraussetzungen:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
- Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
- Auch für Mieter möglich mit Zustimmung des Vermieters
- Gilt nicht für Ferien-/ Wochenendhäuser
Das erwartet Sie:
- Darlehen von bis zu 50.000 €/ Wohneinheit zu besonders günstigen Konditionen
- Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsarbeiten, auch Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen möglich. Z. B.:
- Austausch der Heizung oder Optimierung der Wärmeverteilung (Achtung, hier wird die Wärmepumpe nur dann gefördert, wenn sie in Ergänzung zu fossiler Brennwerttechnologie eingebaut wird),
- Wärmedämmung der Wände
- Wärmedämmung der Dachflächen
- Wärmedämmung der Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster und Außentüren,
- Einbau einer Lüftungsanlage,
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
NEU ab 24.01.2016:
12,5% Tilgungszuschuss für den Einbau einer Gas-Wärmepumpe, einer Brauchwasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer neuen Brennwert-Heizung oder einer Wärmepumpe gemäß den MAP-Richtlinien in Kombination mit einer neuen Brennwert-Heizung
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.
Weitere Informationen:
- Merkblatt: Energieeffizient Sanieren - Kredit (Stand 24.01.2020)
- Anlage: Technische Mindestanforderungen (gültig ab 01.01.2020)
- Anlage: Liste der förderfähigen Maßnahmen (gültig ab 01.01.2020)
- Ausführliche Informationen und Formulare: Antrag, Formulare und Merkblätter
Zielgruppe:
- eine Wohnimmobilie sanieren
- Ersterwerber von saniertem Wohnraum
- Contracting-Geber
Was wird gefördert?
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien nach den Förderbedingungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Investitionszuschüsse aus dem Marktanreizprogramm.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit, den Sie vor Beginndes Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen.
Kreditbetrag:
- Maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden.
- Insgesamt können aus dem Produkt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Sie können den jeweiligen Förderhöchstbetrag mit einer oder mehreren Zusagen ausschöpfen. Hierbei werden alle Kreditzusagen der KfW für dieses Produkt für das Investitionsobjekt ab Antragstellung seit dem 01.03.2013 berücksichtigt.
- Kombinierbar mit der BAFA Förderung
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.
Weitere Informationen:
- Merkblatt: Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Gültig ab 01.01.2020)
Förderung durch EVU

Vielfach bieten die örtlichen Energieversorgungsunternehmen Sondertarife für die Nutzung elektrischer Energie durch Wärmepumpen an. Fragen Sie hierzu bitte bei Ihrem jeweiligen Energieversorger an.
Förderung durch Länder und Kommunen
Auch Länder und Kommunen bieten umfangreiche Förderprogramme für den Einsatz moderner Wärmepumpen-Technik bei Neubau oder Modernisierung von Gebäuden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Förderinstitute.
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